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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist der Fellhof VertriebsGmbH (kurz „Veranstalter“). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.
1. Allgemeines
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen
2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht gestattet.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.

Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter:innen, Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger:innen.

Beiträge, die gegen die Facebook/Instagram-Richtlinien, österreichisches bzw. europäisches Recht oder unsere Netiquette verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die Teilnehmenden sind damit von der Verlosung ausgeschlossen.

3. Haftung

Der Veranstalter haftet generell nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben und behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Teilnehmende haben kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Fellhof VertriebsGmbH vor, Personen vom Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart.

Soweit die teilnehmende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden von der Veranstalterin unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, nicht veröffentlicht und ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnübergabe verwendet. Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Gewinn übergeben wurde. Danach werden die personenbezogenen Daten der nicht-Gewinnenden gelöscht. Der Gewinnende bleibt für 7 Jahre gespeichert.

Weitere Informationen zum Datenschutz des Veranstalters findest du hier.

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung der Gewinnspiele von Der Fellhof und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wende dich bitte an: shop@fellhof.com

5x50-Gewinnspiel – Eröffnung Fellhof Shop Klagenfurt

Beginn des Gewinnspiels ist der 7.11.2024, 09:00 Uhr und endet am 9.11.2024 um 17:00 Uhr. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit bei der Eröffnung des Fellhof-Geschäftlokals in der Kramergasse 4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, und der Abgabe des korrekt ausgefüllten Gewinnspielformulars.

Die 5 Gewinne bestehen aus je einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,- (einlösbar im Fellhof Shop Klagenfurt, 3 Jahre ab Austellungsdatum)

Die Ziehung der gewinnenden Personen erfolgt in der Folgewoche unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die gewinnenden Personen werden via E-Mail unmittelbar nach deren Ermittlung verständigt. Sollte sich eine der gewinnenden Personen nicht innerhalb einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe der Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.

Akzeptiert der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen, so stimmt dieser der Nutzung der persönlichen Daten zur Gewinnermittlung und werblichen Nutzung (Newsletterversand per E-Mail, sofern angekreuzt, sowie der Veröffentlichung des Namens der Gewinner auf Social-Media und den Kommunikationskanälen von Fellhof) zu. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

5x50-Gewinnspiel – Neueröffnung Einkaufswelt Wien

Beginn des Gewinnspiels ist der 17.10.2024, 09:00 Uhr und endet am 19.10.2024 um 18:00 Uhr. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit bei der Neueröffnung des Fellhof-Geschäftlokals in der Mariahilfer Straße 92, 1070 Wien, und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars. 

Die 5 Gewinne bestehen aus je einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-. 

Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. 

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

Gewinnspiel – Lagerabverkauf

Beginn des Gewinnspiels ist der 23.02.2024, 09:00 Uhr und am 24.02.2024 um 13:00 Uhr. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit beim Saison-Lagerabverkauf bei Fellhof und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars. 

Der Gewinn besteht aus einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-. 

Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt in der Folgewoche unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. 

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

Datenschutzinformation
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