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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Mutter- Kind-Tage

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist der Fellhof VertriebsGmbH (kurz „Veranstalter“). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.

Allgemeines
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht gestattet.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter:innen, Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger:innen.
Beiträge, die gegen die Facebook/Instagram-Richtlinien, österreichisches bzw. europäisches Recht oder unsere Netiquette verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die Teilnehmenden sind damit von der Verlosung ausgeschlossen.

Gewinnspiel – Mutter-Kind-Tag

Beginn des Gewinnspiels ist der 13.10.2022, 14:00 Uhr. Es endet mit der Ermittlung des Gewinners. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Teilnahme an dem Mutter-Kind-Tag bei Fellhof und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars. 

Der Gewinn besteht aus einem Fellhof Kinderwagen-Fellsack. 

Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. 

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

5x50-Gewinnspiel – Neueröffnung Einkaufswelt Wien

Beginn des Gewinnspiels ist der 17.10.2024, 09:00 Uhr und endet am 19.10.2024 um 18:00 Uhr. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit bei der Neueröffnung des Fellhof-Geschäftlokals in der Mariahilfer Straße 92, 1070 Wien, und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars. 

Die 5 Gewinne bestehen aus je einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-. 

Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. 

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

Gewinnspiel – Lagerabverkauf

Beginn des Gewinnspiels ist der 23.02.2024, 09:00 Uhr und am 24.02.2024 um 13:00 Uhr. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit beim Saison-Lagerabverkauf bei Fellhof und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars. 

Der Gewinn besteht aus einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-. 

Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar. 

Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.

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