Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Mutter- Kind-Tage
Beginn des Gewinnspiels ist der 21.02.2025, 09:00 Uhr und läuft bis zum 22.02.2025 während der Öffnungszeiten des Lagerabverkaufs.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich während dieser Zeit möglich möglich. Die Teilnahme erfolgt mit der er Abgabe des korrekt ausgefüllten Gewinnspielformulars vor Ort in der Eisenstraße 1, 5322 Hof bei Salzburg.
Die 5 Gewinne bestehen aus je einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,- (einlösbar in der Fellhof Einkaufswelt Hof bei Salzburg)
Die Ziehung der gewinnenden Personen erfolgt in der Folgewoche unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die gewinnenden Personen werden via E-Mail unmittelbar nach deren Ermittlung verständigt. Sollte sich eine der gewinnenden Personen nicht innerhalb einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe der Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
Akzeptiert der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen, so stimmt dieser der Nutzung der persönlichen Daten zur Gewinnermittlung und werblichen Nutzung (Newsletterversand per E-Mail, sofern angekreuzt, sowie der Veröffentlichung des Namens der Gewinner auf Social-Media und den Kommunikationskanälen von Fellhof) zu. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.
Gewinnspiel – Mutter-Kind-Tag
Beginn des Gewinnspiels ist der 13.10.2022, 14:00 Uhr. Es endet mit der Ermittlung des Gewinners.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Teilnahme an dem Mutter-Kind-Tag bei Fellhof und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars.
Der Gewinn besteht aus einem Fellhof Kinderwagen-Fellsack.
Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.
5x50-Gewinnspiel – Neueröffnung Einkaufswelt Wien
Beginn des Gewinnspiels ist der 17.10.2024, 09:00 Uhr und endet am 19.10.2024 um 18:00 Uhr.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit bei der Neueröffnung des Fellhof-Geschäftlokals in der Mariahilfer Straße 92, 1070 Wien, und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars.
Die 5 Gewinne bestehen aus je einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-.
Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.
Gewinnspiel – Lagerabverkauf
Beginn des Gewinnspiels ist der 23.02.2024, 09:00 Uhr und am 24.02.2024 um 13:00 Uhr.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anwesenheit beim Saison-Lagerabverkauf bei Fellhof und der Abgabe des ausgefüllten Gewinnspielformulars.
Der Gewinn besteht aus einem Fellhof Wertgutschein im Wert von € 50,-.
Die Ziehung des Gewinnenden erfolgt am 13.10.2022 um 17:00 Uhr unter Gewährleistung des Zufallsprinzips sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Gewinnende wird ausgerufen bzw. falls nicht mehr anwesend, via E-Mail unmittelbar nach Ermittlung des Gewinnenden verständigt. Sollte sich der Gewinnende nicht innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung persönlich, per Telefon oder per E-Mail an den Veranstalter unter Angabe dessen Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall wird ein Ersatz-Gewinnender ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinnende selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
Erfolgt die Ausfolgung des Gewinnes persönlich, so stimmt der Teilnehmende zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form verwendet werden darf. Die Aushändigung des Gewinns ist nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalkarte oder Pass) möglich.